(Stand 01/2024)
1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Angebote und Lieferungen der C-Tecs GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des BGB.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind unbeachtlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Alle mündlichen Auskünfte und Vereinbarungen bedürfen zur Verbindlichkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens der C-Tecs GmbH.
2 Auftragsannahme
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn diese durch die C-Tecs GmbH schriftlich bestätigt worden sind oder eine Warenlieferung erfolgt ist.
Besondere Einkaufsbedingungen des Käufers / Auftraggebers, die von diesen Verkaufsbedingungen abweichen, gelten ebenfalls erst durch die schriftliche Bestätigung oder durch Warenlieferung als angenommen.
3 Lieferung und Lieferzeit
Fixgeschäfte werden von der C-Tecs GmbH in keinem Fall abgeschlossen. Bei den angegebenen Lieferzeiten handelt es sich um Zirka-Angaben, die nur einen ungefähren Lieferzeitraum ausdrücken. Sollte im Einzelfall schriftlich eine Lieferfrist vereinbart werden, ist diese eingehalten, wenn die zu liefernde Ware bei Fristablauf zum Versand gebracht worden ist, oder wenn – sofern der Käufer die Waren abholt – ihm die Versandbereitschaft schriftlich oder mündlich mitgeteilt worden ist.
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers / Auftraggebers. Dies gilt auch bei Franko-Lieferungen. Versandart und Versandweg werden durch die C-Tecs GmbH bestimmt. Besondere Versandwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Dadurch ggf. entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers / Auftraggebers.
Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Ereignisse, die sich der Einflussmöglichkeit der C-Tecs GmbH entziehen und die Lieferung innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraumes wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Erkrankungen, Störungen im Geschäftsbetrieb des Vorlieferanten, Unregelmäßigkeiten in der Energie- oder Rohstoffversorgung) verlängern den Lieferzeitraum um die Dauer der Behinderung. Die C-Tecs GmbH teilt dem Käufer / Auftraggeber unverzüglich das Eintreten solcher Ereignisse mit, sobald sie feststellt, dass diese sich auf den Lieferzeitraum auswirken werden. Gleichzeitig wird durch die C-Tecs GmbH die voraussichtliche Dauer der benötigten Verlängerung des Lieferzeitraums angegeben.
Die C-Tecs GmbH ist in Fällen der Nichtverfügbarkeit auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit noch nicht Erfüllung eingetreten ist. Die C-Tecs GmbH teilt dem Käufer / Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis der Nichtverfügbarkeit schriftlich mit, falls sie vom Vertrag zurücktritt.
Kommt die C-Tecs GmbH in Lieferverzug, wird eine Nachlieferfrist von 14 Werktagen in Lauf gesetzt. Der Käufer / Auftraggeber kann nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist vom Vertrag nur dann und zwar nur beschränkt auf den noch nicht erfüllten Teil der Lieferverpflichtung zurücktreten, wenn der Käufer / Auftraggeber der C-Tecs GmbH nach Eintritt des Lieferverzugs schriftlich ankündigt, dass er nach dem fruchtlosen Verstreichen einer Nachfrist von mindestens 20 Tagen die Erfüllung des Vertrages ablehnen wird. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer / Auftraggeber in diesem Fall anstelle der Ausübung des Rücktrittrechts nur dann verlangen, wenn die C-Tecs GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Ausnahmsweise ist der Käufer / Auftraggeber unter der genannten Voraussetzung berechtigt, im Fall eines teilweisen Lieferverzugs der C-Tecs GmbH vom ganzen Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Lieferverpflichtung zu verlangen, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages unter Anwendung eines strengen Beurteilungsmaßstabs für ihn kein Interesse hat.
Weitergehende Schadensersatzansprüche im Hinblick auf den Rücktritt sind ausgeschlossen.
4 Preise
Preise verstehen sich als Nettopreise ab Werk (ex works), sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Bestellung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5 Zahlung
Alle Rechnungen sind innerhalb der dort genannten Frist zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug.
Schecks und Wechsel gelten erst mit ihrer bedingungslosen Einlösung als Barzahlung. Etwaige Warenbeanstandungen beeinflussen nicht die Fälligkeit. Bei Überschreitungen der Zahlungsfrist ist die C-Tecs GmbH berechtigt, vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
Ist der Käufer mit Zahlungen im Verzug oder treten ungewöhnliche Verschlechterung in seinen finanziellen Verhältnissen ein, so ist die C-Tecs GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder — trotz erfolgter Verkaufsbestätigung — ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des Skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle anderen sonstigen bereits fälligen Rechnungen beglichen wurden. Eine Regulierung durch Wechsel gewährt keinen Anspruch auf Skonto.
Unter einem Warenwert von 150,00 Euro netto (ohne Versandkosten) erheben wir einen Mindermengenzuschlag von pauschal 45,00 Euro netto.
6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Vertragspartner nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7 Gefahrübergang bei Versendung
Wenn die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an diesen versandt wird gilt, § 447 BGB. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt, oder ob der Versand der Ware vom Erfüllungsort erfolgt. Die Kosten einer Transportversicherung trägt der Käufer / Auftraggeber in voller Höhe.
8 Eigentumsvorbehalt
Die C-Tecs GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Käufer / Auftraggeber vor.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.
Dieses Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Materialien erwirbt die C-Tecs GmbH Miteigentum. Der Käufer / Auftraggeber ist weder zu einer Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt. Eine Pfändung von dritter Seite ist der C-Tecs GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Drittwiderspruchsklage oder anderer Rechtsmittel zu erstatten, ist der Vertragspartner zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die dadurch entstehende Forderung des Vertragspartners tritt dieser an die C-Tecs GmbH in Höhe der aus diesem Liefervertrag bestehenden Forderung (inklusive Mehrwertsteuer) ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde.
Bei Verarbeitung und Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der C-Tecs GmbH stehenden Sachen, erwirbt die C-Tecs GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verbindung. Gleiches gilt für den Fall der Vermischung, auch wenn die nicht im Eigentum der C-Tecs GmbH stehende Sache als Hauptsache anzusehen ist. In diesem Fall gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner der C-Tecs GmbH anteilsmäßig das entsprechende Miteigentum überträgt und für C-Tecs GmbH verwahrt.
9 Haftungs- und Gewährleistungsausschluss
Der Käufer / Auftraggeber verpflichtet sich die Ware unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu prüfen. Er hat der C-Tecs GmbH gegenüber alle Mängel und Beanstandungen spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber anzuzeigen. Die Mängel und Beanstandungen sind vom Käufer / Auftraggeber -der Unternehmer nach § 14 BGB ist- durch ein Foto zu belegen und eindeutig nachzuweisen.
Gewährleistungsrechte bestehen nicht, wenn der Käufer / Auftraggeber Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, veranlasst oder durch Dritte geduldet hat. Bei nicht Einhaltung der vorgegebenen Anwendungsbereiche zum erworbenen Artikeltyp und der vorgegebenen Verarbeitungsrichtlinien, schließt die C-Tecs GmbH jegliche Gewährleistung und Produkthaftung aus.
Handelsübliche und / oder geringe oder / und technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Gewicht und Maße der Ausführung und des Designs berechtigen nicht zu Mängelrügen und führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, es sei denn, dass die Einhaltung ausdrücklich schriftlich zuvor vereinbart worden ist.
Bei Sachmängeln ist die C-Tecs GmbH zur Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 2 Wochen nach Rückempfang der Ware berechtigt. Die Rücksendung der Ware ist nur zulässig, wenn die C-Tecs GmbH sich hiermit schriftlich einverstanden erklärt hat. Wählt die C-Tecs GmbH die Nachbesserung oder Ersatzlieferung und schlägt diese fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten hinsichtlich der Ware, bei welcher die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht an dem von ihm geschuldeten Kaufpreis darf der Käufer wegen etwaiger Sachmängel oder Unvollständigkeiten nur in Ansehung des Teilbetrages geltend machen, den er für die mangelhaften oder fehlenden Teile bei ordnungsgemäßer Lieferung schulden würde. Eine weitergehende Vorenthaltung der Zahlungen gegenüber der C-Tecs GmbH berechtigt diese die Erfüllung ihrer Gewährleistungspflicht bis zum Eingang dieser Zahlungen zu verweigern.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Fristen nach § 478 BGB unberührt.
Erweist sich eine Mängelrüge des Käufers als unberechtigt, trägt der Käufer / Auftraggeber die Versandkosten für die Rücksendung der Ware. Des weiteren trägt der Käufer / Auftraggeber eine Bearbeitungspauschale von 5% des Warenwertes, der ihm von der C-Tecs GmbH bei Rücksendung der Ware in Rechnung gestellt wird, soweit nicht der Käufer / Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass ein geringerer Aufwand als die berechnete Pauschale entstanden ist.
Ansprüche des Käufers / Auftraggebers, insbesondere auf Schadenersatz, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der C-Tecs GmbH oder ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
Sollte die C-Tecs GmbH aufgrund besonderer Vereinbarungen oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen auch bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haften, so ist der von der C-Tecs GmbH zu leistende Schadenersatz der Höhe nach auf höchstens 100% des Lieferwertes und auf den Schaden beschränkt, den die C-Tecs GmbH bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung aller ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung oder der sonstigen, zum Schadenersatz verpflichtenden Handlungen konkret hätte voraussehen müssen. Im Falle einer Verzögerung ist der Schadenersatz außerdem auf höchstens 0,5% des Lieferwertes für jede vollendete Woche des Verzugs begrenzt.
Die Haftung der C-Tecs GmbH für Aufwendungen im Rahmen von Aus- bzw. Einbauten nach § 439 Abs. 3 BGB ist vollständig ausgeschlossen.
Wir weisen ergänzend darauf hin, dass Reklamationen nur bearbeitet werden, wenn diese innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bei uns schriftlich geltend gemacht werden.
10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nürnberg. bzw. das zuständige Landgericht / Kammern für Handelssachen, wenn beide Parteien Kaufleute sind. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
11 Sonstiges
Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Dieses Recht ist auch ausschlaggebend für die Beurteilung der Frage, ob sich ein Käufer / Auftraggeber bei dem Abschluss des Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt sich mit der Geltung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt hat.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.
C-Tecs GmbH
Am Goldenen Feld 14
D-95326 Kulmbach